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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Krass + Wissing GmbH

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Kaufleuten im Sinne des § 14 BGB.

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers gegenüber Kaufleuten.

2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Liefergegenstand

1. Vertragsgegenstand sind ausschließlich die vom Verkäufer gelieferten Waren gemäß individueller Vereinbarung. Bei den Waren handelt es sich um Halbfertigprodukte und Komponenten, die zur Weiterverarbeitung durch den Käufer bestimmt sind. Sofern der Käufer die gelieferten Waren nicht selbst weiterverarbeitet, sondern unverändert an Dritte weiterveräußert, erfolgt dies außerhalb des vom Verkäufer geschuldeten Vertragszwecks. In diesem Fall entstehen aus dem Weiterverkauf keine weitergehenden Ansprüche gegen den Verkäufer.

2. Der Verkäufer schuldet ausschließlich die Lieferung der vereinbarten Ware in der vereinbarten Menge, Qualität und Spezifikation. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit, Eignung oder Verwendung wird nicht geschuldet.

3. Die gelieferten Waren sind nicht als Endprodukte bestimmt und werden vom Verkäufer nicht für den Verkauf an Endverbraucher hergestellt oder in Verkehr gebracht. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für Eigenschaften, Funktionen, Sicherheit, Konformität oder Eignung von durch den Käufer hergestellten oder weiterverarbeiteten Endprodukten.

4. Eine Haftung oder Gewährleistung für die Eignung der gelieferten Ware für einen bestimmten Verwendungszweck des Käufers besteht nur, sofern dieser Verwendungszweck dem Verkäufer vor Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich mitgeteilt und vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

5. Branchenfremdes, anwendungs- oder endproduktspezifisches Spezialwissen kann vom Verkäufer nicht vorausgesetzt werden. Beratungs- oder Hinweispflichten bestehen ausschließlich im gesetzlich zwingenden Umfang.

6. Eine Abtretung oder Weitergabe von Gewährleistungs- oder Haftungsansprüchen an Dritte, insbesondere an Abnehmer oder Endkunden des Käufers, ist ausgeschlossen. Gewährleistungsrechte bestehen ausschließlich im unmittelbaren Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.

§ 3 Lohnverarbeitung / Bearbeitung beigestellter Ware

1. Sofern der Verkäufer im Auftrag des Käufers Bearbeitungs-, Veredelungs- oder Verarbeitungsleistungen an vom Käufer beigestellter Ware erbringt (Lohnverarbeitung), stellt der Käufer die hierfür erforderlichen Materialien auf eigene Verantwortung zur Verfügung.

2. Der Verkäufer haftet im Rahmen der Lohnverarbeitung ausschließlich für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Bearbeitungsschritte. Eine Haftung für die Beschaffenheit, Qualität, Eignung oder Mangelfreiheit der vom Käufer beigestellten Ware ist ausgeschlossen.

3. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die vom Käufer beigestellte Ware auf versteckte oder nicht ohne Weiteres erkennbare Mängel zu untersuchen. Eine Prüfpflicht besteht ausschließlich im gesetzlich zwingenden Umfang.

4. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Eigenschaften, Funktionen, Konformität, Verkehrsfähigkeit oder Eignung von Endprodukten, die aus der beigestellten Ware nach der Bearbeitung entstehen oder weiterverarbeitet werden.

5. Die Vergütung der Lohnverarbeitungsleistungen richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung und ist unabhängig davon geschuldet, ob die beigestellte Ware für den vom Käufer beabsichtigten Zweck geeignet ist, sofern die Bearbeitung vertragsgemäß durchgeführt wurde.

§ 4 Beschaffenheit, Spezifikation und Muster

1. Maßgeblich für die Beschaffenheit der gelieferten Ware ist ausschließlich die zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarte Spezifikation. Öffentliche Äußerungen, Beschreibungen oder Darstellungen des Verkäufers stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Angaben zu Eigenschaften, Qualitäten, Verwendungs- oder Einsatzmöglichkeiten der Ware dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung und begründen keine zugesicherte Beschaffenheit.

3. Muster, Proben oder Referenzmaterialien sind nur dann verbindlich, wenn deren verbindliche Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Andernfalls dienen sie lediglich als unverbindliche Anschauungsmuster.

4. Handelsübliche, branchenübliche oder technisch bedingte Abweichungen in Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder sonstigen Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen.

5. Eine mustergetreue Lieferung oder eine Lieferung außerhalb branchenüblicher Toleranzen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

§ 5 Lieferung, Gefahrübergang und Erfüllungsort

1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers.

2. Die Lieferung erfolgt ab Werk oder ab Lager des Verkäufers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Versandkosten sowie etwaige Verpackungskosten trägt der Käufer, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

3. Mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder Spediteur, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers des Verkäufers, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über.

4. Die Ware wird grundsätzlich unversichert versendet. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.

5. Gerät der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

§ 6 Lieferverzug und Nachfrist

1. Liefertermine oder Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Fixgeschäfte werden nicht abgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Gerät der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, hat der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Leistung zu setzen.

3. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Ansprüche des Käufers wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen, solange die Nachfrist nicht wirksam gesetzt und fruchtlos abgelaufen ist.

§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB)

1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung sorgfältig zu untersuchen.

2. Offene bzw. erkennbare Mängel sind dem Verkäufer innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die fristgerechte Anzeige, gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.

3. Verdeckte Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Anzeige, gilt die Ware auch in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.

4. Die Anzeige eines Mangels hat schriftlich, mindestens per E-Mail, zu erfolgen und muss eine eindeutige Zuordnung zur betroffenen Lieferung ermöglichen.

5. Nach Beginn der Weiterverarbeitung, des Zuschnitts oder sonstiger Bearbeitung der Ware sind Beanstandungen offener Mängel ausgeschlossen.

6. Die vorstehenden Regelungen gelten ergänzend zu § 377 HGB. Bei Nichteinhaltung der Untersuchungs- und Rügepflichten sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

§ 8 Gewährleistung und Nacherfüllung

1. Für Sachmängel der gelieferten Ware gilt ausschließlich die gesetzliche Gewährleistung nach den hierfür maßgeblichen Vorschriften des deutschen Rechts, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

2. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche ist, dass der Käufer seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 7 ordnungsgemäß und fristgerecht nachgekommen ist.

3. Im Falle eines berechtigten und fristgerecht gerügten Mangels erfolgt vorrangig eine Nacherfüllung. Die Art der Nacherfüllung bestimmt der Verkäufer unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit sowie der wirtschaftlichen Zumutbarkeit.

4. Ein Anspruch des Käufers auf eine bestimmte Art der Nacherfüllung besteht nicht.

5. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Verkäufer unzumutbar, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6. Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen führen nicht zu einem Neubeginn oder einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist.

7. Gewährleistungsansprüche bestehen ausschließlich in Bezug auf die gelieferte Ware. Eine Haftung oder Gewährleistung für Eigenschaften, Funktionen, Sicherheit, Konformität oder Eignung von durch den Käufer hergestellten oder weiterverarbeiteten Endprodukten ist ausgeschlossen.

8. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit Mängel auf unsachgemäße Verwendung, Verarbeitung, Veränderung oder Weiterverarbeitung der Ware durch den Käufer oder Dritte zurückzuführen sind.

§ 9 Haftung und Haftungsbegrenzung

1. Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Verkäufers auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

4. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus der Weiterverarbeitung, Verbindung, Vermischung oder dem Einbau der gelieferten Ware in Produkte des Käufers oder Dritter entstehen.

5. Eine Haftung für Arbeits-, Verarbeitungs-, Montage-, Ausbau- oder sonstige Folgekosten beim Käufer oder bei Dritten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

6. Die Haftung für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine darüberhinausgehende Haftung für Rückrufaktionen, Marktmaßnahmen oder behördliche Anordnungen im Zusammenhang mit Endprodukten des Käufers besteht nicht.

§ 10 Logistik, Rücksendung und Kosten im Reklamationsfall

1. Eine Rücksendung der Ware zur Prüfung oder Nacherfüllung ist ausschließlich nach vorheriger Abstimmung und Freigabe durch den Verkäufer zulässig. Unangekündigte oder unfrei gemachte Rücksendungen können zurückgewiesen werden.

2. Ob und in welcher Form eine Prüfung oder Abhilfe vor Ort beim Käufer erfolgt, wird einzelfallbezogen entschieden. Ein Anspruch auf Vor-Ort-Leistungen oder Vor-Ort-Reparaturen besteht nicht.

3. Die Entscheidung über die Tragung von Transport-, Prüf- oder sonstigen Logistikkosten erfolgt einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der Art der Reklamation und der jeweiligen Umstände.

4. Arbeits-, Verarbeitungs-, Montage-, Ausbau- oder sonstige Folgekosten, die beim Käufer oder bei Dritten im Zusammenhang mit der Weiterverarbeitung oder Nutzung der Ware entstehen, werden nicht übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

5. Bei unberechtigten, verspätet angezeigten oder nicht ordnungsgemäß gerügten Mängeln trägt der Käufer sämtliche hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere Transport-, Prüf- und Bearbeitungskosten.

§ 11 Qualität, Toleranzen und Compliance

1. Die Herstellung der gelieferten Ware erfolgt auf Basis interner Qualitätsstandards des Verkäufers sowie eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001.

2. Maßgeblich für die Qualität der Ware ist ausschließlich die vereinbarte Spezifikation gemäß § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Handelsübliche, branchenübliche oder technisch bedingte Abweichungen in Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder sonstigen Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen.

4. Konformitäts-, Prüf- oder Compliance-Nachweise werden ausschließlich bereitgestellt, sofern hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Sämtliche Nachweise, Zertifikate oder Erklärungen beziehen sich ausschließlich auf die gelieferten Waren. Eine Haftung oder Verantwortung für die Konformität, Gleichbleibung oder Verkehrsfähigkeit von durch den Käufer hergestellten oder weiterverarbeiteten Endprodukten ist ausgeschlossen.

6. Eine fortlaufende, wiederholte oder automatische Bereitstellung von Zertifikaten, Prüfberichten oder Compliance-Nachweisen ist nicht geschuldet, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 12 Preise und Zahlung

1. Die Preise verstehen sich ab Werk oder Lager des Verkäufers, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger Versand- und Verpackungskosten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

2. Rechnungen werden zum Zeitpunkt der Lieferung oder Bereitstellung der Ware gestellt und sind zu den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen fällig. Eine Valutierung ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 13 Zahlungsverzug

1. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
2. Solange der Käufer mit fälligen Zahlungen in Verzug ist, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen aus laufenden Vertragsverhältnissen zurückzuhalten.
3. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, nach angemessener Fristsetzung Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 14 Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.

2. Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erfolgen für den Verkäufer, ohne ihn zu verpflichten. Der Verkäufer erwirbt Miteigentum nach Maßgabe des Fakturenwertes.

3. Die Weiterveräußerung ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zulässig. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten.

4. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

5. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen Sicherheiten freigeben.

§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers, sofern der Käufer Kaufmann ist.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

§ 16 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

2. Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Stand 20.01.2026

Krass + Wissing
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